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Rechtsmittel, eingelegt am 20. Juni 2014 von Risto Nieminen gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 10. April 2014 in der Rechtssache F-81/12, Nieminen/Rat

(Rechtssache T-464/14 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Risto Nieminen (Kraainem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. de Abreu Caldas, D. de Abreu Caldas und J.-N. Louis)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 10. April 2014 in der Rechtssache F-81/12 (Risto Nieminen/Rat) aufzuheben;

dem Rat die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer zwei Rechtsmittelgründe geltend.

Erster Rechtsmittelgrund: Rüge einer Verletzung der Verteidigungsrechte, soweit das Gericht für den öffentlichen Dienst dem Rechtsmittelführer zur Last gelegt habe, keine ausreichenden Beweise für einen offensichtlichen Beurteilungsfehler vorgelegt zu haben, denn dem Gericht für den öffentlichen Dienst sei bekannt gewesen, dass er über keine reellen Möglichkeiten verfügt habe diesen zu beweisen, und es habe es überdies abgelehnt, den Beklagten dazu zu verpflichten, alle relevanten Unterlagen vorzulegen, um die Stichhaltigkeit dieses Klagegrundes zu beurteilen.

Zweiter Rechtsmittelgrund: Rüge einer Verfälschung von Beweismitteln und Tatsachen.