Klage, eingereicht am 24. Juni 2014 – Hewlett Packard Development Company/HABM (ELITEPAD)
(Rechtssache T-470/14)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Hewlett Packard Development Company LP (Houston, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Raab und H. Lauf)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 27. März 2014 in der Sache R 884/2013-2 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ELITEPAD“ für Waren der Klasse 9, Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 318 284.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.