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Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2016 – Holistic Innovation Institute/Kommission

(Rechtssache T-468/14)1

(Finanzieller Zuschuss – Forschung – Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007-2013] – Projekt eDIGIREGION – Beschluss der Kommission, die Teilnahme eines Unternehmens abzulehnen – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Beginn – Unzulässigkeit – Außervertragliche Haftung – Immaterieller Schaden – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die Einzelnen Rechte verleiht)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Holistic Innovation Institute, SLU (Pozuelo de Alarcón, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt R. Muñiz García, dann Rechtsanwalt J. Marín López)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal im Beistand von Rechtsanwalt J. Rivas Andrés)

Gegenstand

Zum einen Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses ARES (2014) 710158 der Kommission vom 13. März 2014, mit dem die Teilnahme der Klägerin am Projekt eDIGIREGION abgelehnt wurde, und zum anderen Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge dieses Beschlusses entstanden sein soll, in Höhe von 3 055 000 Euro sowie der angefallenen Zinsen und hilfsweise Ernennung eines Sachverständigen, um den entstandenen Schaden zu bewerten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Holistic Innovation Institute, SLU trägt die Kosten.

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1     ABl. C 292 vom 1.9.2014.