Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 8. Oktober 2008 - Gippini Fournier/Kommission
(Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentlicher Dienst - Beförderung - Vergabe von Prioritätspunkten - Nicht mit einer Klage anfechtbare Maßnahmen - Vorbereitende Maßnahmen - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Éric Gippini Fournier (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: zunächst Rechtsanwältin A. Theissen, dann Rechtsanwalt F. Ruggeri Laderchi)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und V. Joris im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, an den Kläger im Beförderungsverfahren 2003 keine Prioritätspunkte der Generaldirektion zu vergeben, seine beim Beförderungsausschuss eingelegte Berufung in Bezug auf die Vergabe von Prioritätspunkten gleich welcher Bezeichnung zurückzuweisen und an den Kläger keine Prioritätspunkte für Tätigkeiten im Interesse der Organs zu vergeben, sowie Klage auf Schadensersatz
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 82 vom 2.4.2005.