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Amtsblattmitteilung

 

Klage der RB Square Holdings Spain S.L. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 22. September 2004

(Rechtssache T-384/04)

(Sprache der Klageschrift: Französisch)

Die RB Square Holdings Spain S.L., Barcelona (Spanien), hat am 22. September 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin ist Rechtsanwältin Katia Manhaeve, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Vierten Beschwerdekammer: Unelko N.V.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung R 652/2002-4 der Vierten Beschwerdekammer des Amtes aufzuheben;

dem Amt sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Unelko N.V.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "clean x" - Anmeldung Nr. 222 471 für Waren der Klasse 3 (Reinigungsmittel u. a.).
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Klägerin.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Nationale Wort- und Bildmarke "CLEN".
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Fehlerhafte Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/941

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11 vom 14.01.94, S. 1).