Klage, eingereicht am 20. August 2012 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-88/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und S. Orlandi)
Beklagter: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Anrechnung der vor dem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage der neuen ADB vorzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung vom 16. Januar 2012 über die Anrechnung der Ruhegehaltsansprüche, die der Kläger vor seinem Dienstantritt bei der Kommission erworben hat, aufzuheben;
soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung seiner auf Anwendung der ADB und der versicherungsmathematischen Sätze, die zum Zeitpunkt seines Antrags auf Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche in Kraft waren, gerichteten Beschwerde vom 15. Juni 2012 aufzuheben;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.