Urteil des Gerichts vom 16. Januar 2014 – Steiff/HABM (Anbringung eines Knopfes im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers)
(Rechtssache T-433/12)1
(Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die in der Anbringung eines Knopfes im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Margarete Steiff GmbH (Giengen an der Brenz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Fissl)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Pohlmann)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2012 (Sache R 1693/2011-1) über die Anmeldung eines Zeichens, das in der Anbringung eines Knopfes im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers besteht, als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Margarete Steiff GmbH trägt die Kosten.
____________1 ABl. C 366 vom 24.11.2012.