Language of document :

Klage, eingereicht am 4. November 2021 – Lyubetskaya/Rat

(Rechtssache T-556/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sviatlana Lyubetskaya (Minsk, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Litvinski)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Durchführungsverordnung (EU) 2021/997 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus, soweit sie sie betrifft, für nichtig zu erklären;

den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus für nichtig zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit. Die Klägerin macht geltend, dass der Zweck und der Inhalt der angefochtenen Rechtsakte bei Auslegung im Licht ihres Wortlauts, ihres Kontextes und ihrer Ziele gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstießen, weil die Verfolgungsbehörde ihrer Pflicht, die Zurechenbarkeit der Taten an die Betroffene zu beschreiben, nicht nachkomme.

Zweiter Klagegrund: Beurteilungsfehler, gestützt auf Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die angefochtenen Rechtsakte entbehrten jeder tatsächlichen Rechtfertigung und enthielten lediglich Schlussfolgerungen, die allein auf der Eigenschaft der Beklagten als Parlamentarierin beruhten.

Dritter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Klägerin bringt insoweit vor, dass der Zweck und der Inhalt der angefochtenen Rechtsakte bei Auslegung im Licht ihres Wortlauts, ihres Kontextes und ihrer Ziele gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstießen, insbesondere im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Parlamentarierin.

____________