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Beschluss des Gerichts vom 4. September 2012 - Mische/Parlament

(Rechtssache T-642/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Vor Inkrafttreten des neuen Beamtenstatuts veröffentlichtes Auswahlverfahren - Verfälschung von Tatsachen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Harald Mische (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Holland, J. Mische und M. Velardo)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und S. Alves) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Jensen und J. Herrmann)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 29. September 2011, Mische/Parlament (F-93/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Harald Mische trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Europäischen Parlament im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 49 vom 18.2.2012.