Klage, eingereicht am 20. Januar 2014 – Sales & Solutions/HABM – Wattline (WATTLINE)
(Rechtssache T-46/14)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Sales & Solutions GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Gründig-Schnelle)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wattline GmbH (Ruderting, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 18.11.2013 in dem Beschwerdeverfahren R 1668/2012-4 dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch in vollem Umfang aufrechterhalten wird und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung zurückgewiesen wird;
der Streithelferin die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Wattline GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „WATTLINE“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 et 42 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 908 345
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Wort- und Bildmarke und Gemeinschafts- wort- und -bildmarke „Watt“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 42
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 und Verstoß gegen die Regel 20 Absatz 7 Buchstabe c und die Regel 50 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission.