Klage, eingereicht am 25. März 2024 – Rat Pack Filmproduktion/EUIPO – RatPac Entertainment (RATPAC)
(Rechtssache T-163/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Rat Pack Filmproduktion GmbH (München, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwältin S. Schmidt und Rechtsanwalt P. Baronikians)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: RatPac Entertainment LLC (Burbank, Kalifornien, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke RATPAC mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 336 518 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. Januar 2024 in der Sache R 877/2023-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
____________