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Amtsblattmitteilung

 

     URTEIL DES GERICHTS

    vom 20. Februar 2002

in der Rechtssache T-170/00: Förde-Reederei GmbH gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften(1)

(Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft ( Richtlinie 92/12/EWG über das allgemeine System verbrauchsteuerpflichtiger Waren ( Schaden, der durch das Auslaufen der Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Waren entstanden ist, die von Reisenden im Rahmen des Seeverkehrs zwischen zwei Mitgliedstaaten erworben werden)

    (Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-170/00, Förde-Reederei GmbH mit Sitz in Flensburg (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Schrömbges und L. Harings, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: A.-M. Colaert und J.-P. Hix) und Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: E. Traversa, R. Lyal und K. Gross) wegen Ersatzes des angeblich durch das Auslaufen der Übergangsregelung zur Steuerbefreiung nach Artikel 28 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. 1) erlittenen Schadens, hat das Gericht (Zweite Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten R. M. Moura Ramos sowie der Richter J. Pirrung und A. W. H. Meij ( Kanzler: D. Christensen, Verwaltungsrätin ( am 20. Februar 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Klägerin trägt die gesamten Kosten.

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1 - )ABl. C 259 vom 9.9.2000.