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Klage, eingereicht am 12. August 2011 - ICdA u. a./Kommission

(Rechtssache T-456/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: International Cadmium Association (ICdA) (Brüssel, Belgien), Rockwood Pigments (UK) Ltd (Stoke-on-Trent, Vereinigtes Königreich) und James M Brown Ltd (Stoke-on-Trent, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Cana und K. Van Maldegem)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die angefochtene Maßnahme für nichtig zu erklären, soweit die Verwendung von Kadmiumpigmenten in anderen Kunststoffen als denjenigen beschränkt wird, in denen die Verwendung vor dem Erlass der angefochtenen Maßnahme beschränkt wurde, und

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen acht Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen Art. 137 Abs. 1 Buchst. a und die Art. 68 bis 71 der REACH-Verordnung1.

Zweiter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung beruhe auf einem offenkundigen Ermessensfehler.

Dritter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes.

Vierter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen die REACH-Verordnung, soweit eine Gruppe von Stoffen, die nicht einzeln geprüft worden seien, Beschränkungen unterworfen werde.

Fünfter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen das TBT-Übereinkommen.

Sechster Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen die Verfahrensrechte der Klägerinnen.

Siebter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei entgegen Art. 296 AEUV nicht angemessen begründet.

Achter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 31.12.2006, S. 1).