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Vorabentscheidungsersuchen der Judecătoria Miercurea Ciuc (Rumänien), eingereicht am 4. Januar 2021 – Pricoforest SRL/Inspectoratul de Stat pentru Controlul în Transportul Rutier (ISCTR)

(Rechtssache C-13/21)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Judecătoria Miercurea Ciuc

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführerin: Pricoforest SRL

Beschwerdegegner: Inspectoratul de Stat pentru Controlul în Transportul Rutier (ISCTR)

Vorlagefragen

Ist der Ausdruck „Umkreis von 100 km“ in Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 561/20061 dahin auszulegen, dass eine auf der Landkarte eingezeichnete gerade Linie zwischen dem Standort des Unternehmens und dem Zielort weniger als 100 km betragen muss oder dahin, dass die vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Entfernung weniger als 100 km betragen muss?

Ist Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 561/2006 dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass eine nationale Vorschrift die in Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 561/2006 genannte Situation von der Anwendung dieser Verordnung ausnimmt, die Durchführung von Beförderungen wie den in dieser Vorschrift vorgesehenen, von denen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat einige in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens bleiben, andere über diesen Umkreis hinausgehen, dazu führt, dass alle betreffenden Beförderungen, nur diejenigen, bei denen der Umkreis von 100 km [nicht] überschritten wird, oder keine von ihnen von der Anwendung der Verordnung ausgenommen werden?

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1     Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. 2006, L 102, S. 1).