Rechtssache C‑122/13
Paola C.
gegen
Presidenza del Consiglio dei Ministri
(Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Firenze)
„Vorabentscheidungsersuchen – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen –Richtlinie 2004/80/EG – Art. 12 – Entschädigung der Opfer von vorsätzlich begangenen Gewalttaten – Rein interner Sachverhalt – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs“
Leitsätze – Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 30. Januar 2014
1. Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen – Ersuchen um Auslegung von Bestimmungen des Unionsrechts, die im Ausgangsrechtsstreit offensichtlich unanwendbar sind
(Art. 267 AEUV; Richtlinie des Rates 2004/80, Art. 12)
2. Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen – Frage bezüglich eines Rechtsstreits, der nicht über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist – Zuständigkeit im Hinblick auf die eventuelle Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Vorschrift auf den Rechtsstreit aufgrund eines im nationalen Recht vorgesehenen Diskriminierungsverbots – Erforderlicher Hinweis seitens des vorlegenden Gerichts, dass das nationale Recht ein solches Verbot tatsächlich vorsieht
(Art. 267 AEUV)
1. Siehe Text der Entscheidung.
(vgl. Rn. 12-14)
2. Siehe Text der Entscheidung.
(vgl. Rn. 15-17)