Language of document : ECLI:EU:T:2014:195





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. April 2014 – CITEB und Belgo‑Metal/Parlament

(Rechtssache T‑488/12)

„Öffentliche Bauaufträge – Vergabeverfahren – Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten am Eastman-Gebäude in Brüssel – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Mitteilung des Berichts des Bewertungsausschusses – Begründungspflicht“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 25, 27)

2.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags getroffene Entscheidung, ein Angebot nicht zu berücksichtigen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Rn. 32, 35-39, 43)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 7. September 2012, das von den Klägerinnen im Rahmen der im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union unter der Referenz NINLO.AO‑2012‑005‑BRU‑UPIB‑02 veröffentlichten Vergabebekanntmachung vom 19. Mai 2012 betreffend die Durchführung von Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten am Eastman-Gebäude in Brüssel (Belgien) (ABl. 2012/S 92‑1563620) abgegebene Angebot abzulehnen und diesen Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Cit Blaton SA (CITEB) und Belgo-Metal tragen die Kosten.