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Klage, eingereicht am 2. Oktober 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-111/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi, A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Schlussfolgerungen des Ärzteausschusses, der sich über den Invaliditätsgrad des Klägers und den ursächlichen Zusammenhang seiner Krankheit mit der Berufstätigkeit äußerte, zu bestätigen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die dem Kläger am 28. November 2011 mitgeteilte Entscheidung der Kommission vom 8. November 2011, mit der die Schlussfolgerungen des Ärzteausschusses vom 25. August 2011 bestätigt und wurden, aufzuheben;

soweit erforderlich die Entscheidung vom 22. Juni 2012 über die Zurückweisung seiner Beschwerde aufzuheben;

der Kommission aufzuerlegen, an ihn einen nach billigem Ermessen festzusetzenden und vorläufig auf 100 000 Euro bezifferten Betrag für entstandenen immateriellen Schaden zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.