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Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters vom 3. Oktober 2011 - Qualitest FZE/Rat

(Rechtssache T-412/11 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Qualitest FZE (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt M. Catrain González sowie E. Wright und H. Zhu, Barristers)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: G. Marhic und R. Liudvinaviciute-Cordeiro)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs, soweit die Antragstellerin betroffen ist, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2011 des Rates vom 23. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 136, S. 26) und des Beschlusses 2011/299/GASP des Rates vom 23. Mai 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 136, S. 65)

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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