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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 22. Juni 2009 - Nijs/Rechnungshof

(Rechtssache T-371/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Entscheidung über die Ernennung des Vorgesetzten des Rechtsmittelführers - Internes Auswahlverfahren - Wahlen zur Personalvertretung - Entscheidung, den Rechtsmittelführer im Beförderungsjahr 2006 nicht zu befördern - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Rollinger und A. Hertzog)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und J. Vermer)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 26. Juni 2008, Nijs/Rechnungshof (F-5/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Bart Nijs trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die dem Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 301 vom 22.11.2008.