Beschluss des Gerichts vom 20. Februar 2013 - Kappa Filter Systems/HABM (THE FUTURE HAS ZERO EMISSIONS)
(Rechtssache T-422/12)
(Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Verspätung - Kein Zufall - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kappa Filter Systems GmbH (Steyr-Gleink, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Hadeyer)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Juli 2012 (Sache R 817/2012-4) über die Anmeldung der Wortmarke THE FUTURE HAS ZERO EMISSIONS
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 355 vom 17.11.2012.