Urteil des Gerichts vom 28. November 2013 – Gaumina/EIGE
(Rechtssache T-424/12)1
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Dienstleistungen zur Unterstützung der Kommunikationsmaßnahmen des EIGE –Ablehnung des Angebots eines Bieters - Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Litauisch
Parteien
Klägerin: UAB Gaumina (Vilnius, Litauen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Aviža und D. Soloveičikas)Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) (Prozessbevollmächtigte: V. Langbakk als Bevollmächtigte im Beistand
rfahrenssprache: LitauischParteienKlägerin: UAB Gaumina (Vilnius, Litauen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Aviža und D. Soloveičikas)Beklagter: Europäisches Institut für G
Gaumina im Rahmen der
Ausschreibung EIGE/2012/ADM/13 abgegebene Angebot abgelehnt wurde, wird für nichtig erklärt.Das EIGE trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Gaumina.