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Urteil des Gerichts vom 28. November 2013 – Gaumina/EIGE

(Rechtssache T-424/12)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Dienstleistungen zur Unterstützung der Kommunikationsmaßnahmen des EIGE –Ablehnung des Angebots eines Bieters - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Litauisch

Parteien

Klägerin: UAB Gaumina (Vilnius, Litauen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Aviža und D. Soloveičikas)Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) (Prozessbevollmächtigte: V. Langbakk als Bevollmächtigte im Beistand

rfahrenssprache: LitauischParteienKlägerin: UAB Gaumina (Vilnius, Litauen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Aviža und D. Soloveičikas)Beklagter: Europäisches Institut für G

Gaumina im Rahmen der

Ausschreibung EIGE/2012/ADM/13 abgegebene Angebot abgelehnt wurde, wird für nichtig erklärt.Das EIGE trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Gaumina.