Language of document : ECLI:EU:T:2013:617





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 28. November 2013 – Gaumina/EIGE

(Rechtssache T‑424/12)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Dienstleistungen zur Unterstützung der Kommunikationsmaßnahmen des EIGE – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Begründungspflicht“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 18)

2.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Pflicht, auf schriftlichen Antrag die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers mitzuteilen – Beurteilung anhand der der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung stehenden Informationen – Beweislast für den Zeitpunkt des Eingangs der per E-Mail verschickten Informationen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 28-32, 36, 37, 39, 40, 42)

3.                     Gerichtliches Verfahren – Vorlage von Beweisen – Frist – Verspätete Benennung von Beweismitteln – Voraussetzungen (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 1) (vgl. Randnr. 44)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des EIGE vom 26. Juli 2012, mit der das von der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung EIGE/2012/ADM/13 abgegebene Angebot abgelehnt wurde

Tenor

1.

Die Entscheidung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) vom 26. Juli 2012, mit der das von der UAB Gaumina im Rahmen der Ausschreibung EIGE/2012/ADM/13 abgegebene Angebot abgelehnt wurde, wird für nichtig erklärt.

2.

Das EIGE trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Gaumina.