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Klage, eingereicht am 9. Februar 2012 - IRISL Maritime Training Institute u. a./Rat

(Rechtssache T-56/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: IRISL Maritime Training Institute (Teheran, Iran), Kara Shipping und Chartering GmbH & Co. KG (Hamburg, Deutschland), Kheibar Co. (Teheran, Iran), Kish Shipping Line Manning Co. (Kish Island, Iran), Fairway Shipping Ltd (London, Vereinigtes Königreich) und IRISL Multimodal Transport Co. (Teheran, Iran) (Prozessbevollmächtigte: F. Randolph und M. Lester, Barristers, und M. Taher, Solicitor)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

−    Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/783/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 71) und Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1245/2011 des Rates vom 1. Dezember 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 11), soweit sie die Klägerinnen betreffen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen vier Klagegründe geltend, mit denen sie rügen, dass der Rat bei der Aufnahme ihrer Namen in die dem angefochtenen Beschluss und der angefochtenen Verordnung beigefügte Liste

−    keine angemessene oder ausreichende Begründung gegeben habe;

die Kriterien für die Aufnahme in die Liste nicht erfüllt habe und/oder einen offensichtlichen Beurteilungsfehler bei der Feststellung begangen habe, dass diese Kriterien in Bezug auf sie erfüllt gewesen seien, und/oder sie ohne angemessene Rechtsgrundlage aufgenommen habe;

ihre Verteidigungsrechte und ihr Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verletzt habe;

ihre Grundrechte einschließlich des Rechts auf Schutz ihres Eigentums, ihrer Geschäftstätigkeit und ihres Rufes verletzt habe, ohne dass dieser Verstoß gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen wäre.

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