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Urteil des Gerichts vom 22. November 2023 – XH/Kommission

(Rechtssache T-613/21)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Entscheidung, ein Invaliditätsverfahren einzuleiten – Anträge auf Aufhebung – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit – Mobbing – Verwaltungsuntersuchung – Art. 12a des Statuts – Antrag auf Beistand – Ablehnung des Antrags – Art. 24 des Statuts – Grundsatz der Übereinstimmung – Grundsatz der guten Verwaltung – Anspruch auf rechtliches Gehör – Beweisregeln – Substanziierte Darlegung – Beurteilungsfehler – Recht auf Achtung des Privatlebens – Recht auf Schutz personenbezogener Daten – Haftung – Immaterieller Schaden)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: XH (vertreten durch Rechtsanwalt P. Nowak)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Lilamand und L. Vernier als Bevollmächtigte)

Klage

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV begehrt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 4. Dezember 2020 – D/374/20, mit der ihr Antrag auf Beistand abgelehnt wurde, und der Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2021 – Ares(2021) 3466486 betreffend die Anrufung des Invaliditätsausschusses sowie den Ersatz des ihr entstandenen Schadens.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

XH trägt die Kosten.

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1     ABl. C 37 vom 24.1.2022.