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Urteil des Gerichts vom 15. November 2023 – European Gaming and Betting Association/Kommission

(Rechtssache T-167/21)1

(Staatliche Beihilfen – Staatliche Maßnahme zur Verlängerung von Glücksspiellizenzen, die durch die Niederlande gewährt wurden – Beschluss, mit dem das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird – Nichteröffnung des förmlichen Prüfverfahrens – Ernsthafte Schwierigkeiten – Verfahrensrechte der Beteiligten)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: European Gaming and Betting Association (Etterbeek, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte T. De Meese und K. Bourgeois sowie Rechtsanwältin M. Van Nieuwenborgh)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch B. Stromsky und J. Carpi Badía als Bevollmächtigte)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Königreich der Niederlande (vertreten durch M. Bulterman, J. Langer und C. Schillemans als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin, die European Gaming and Betting Association, die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 8965 final der Kommission vom 18. Dezember 2020 in der Sache SA.44830 (2016/FC) – Niederlande – Verlängerung von Glücksspiellizenzen in den Niederlanden, auf den im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15. Januar 2021 (ABl. 2021, C 17, S. 1) Bezug genommen wird.

Tenor

Der Beschluss C(2020) 8965 final der Kommission vom 18. Dezember 2020 in der Sache SA.44830 (2016/FC) – Niederlande – Verlängerung von Glücksspiellizenzen in den Niederlanden wird für nichtig erklärt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die der European Gaming and Betting Association entstandenen Kosten.

Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 206 vom 31.5.2021.