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Urteil des Gerichts vom 29. November 2023 – Coljnar/EUIPO – Barbarian Sports Wear (Barbarian fashion)

(Rechtssache T-427/22)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Barbarian fashion – Ältere Unionswortmarke BARBARIAN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Nataly Coljnar (Maribor, Slowenien) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Šiška)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch D. Gája als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Barbarian Sports Wear Inc. (Kitchener, Ontario, Kanada)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 12. Mai 2022 (Sache R 1953/2021-4).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Nataly Coljnar und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

Die Barbarian Sports Wear Inc. trägt die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit den durch sie eingereichten Verfahrensunterlagen entstanden sind.

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1     ABl. C 326 vom 29.8.2022.