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Beschluss des Gerichts vom 14. November 2023 – 3M/EUIPO (Darstellung zweier paralleler leuchtgelber Streifen mit einem dazwischen liegenden, silbergrauen Streifen, wobei die drei Streifen von transparenten parallelen schrägen Linien durchzogen sind)

(Rechtssache T-801/22)1

(Unionsmarke – Anmeldung der Unionsbildmarke mit der Darstellung zweier paralleler leuchtgelber Streifen mit einem dazwischen liegenden, silbergrauen Streifen, wobei die drei Streifen von transparenten parallelen schrägen Linien durchzogen sind – Absolutes Eintragungshindernis – Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung (EU) 2017/1001] – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: 3M Company (Saint Paul, Minnesota, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte T. de Haan und S. Vandezande)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch V. Ruzek als Bevollmächtigten)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 11. Oktober 2022 (Sache R 1151/2018-1).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die 3M Company und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 54 vom 13.2.2023.