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Urteil des Gerichts vom 22. November 2023 – QN/eu-LISA

(Rechtssache T-484/22)1

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Neueinstufung – Neueinstufungsverfahren 2021 – Entscheidung über die Nichtneueinstufung – Multiplikationssätze – Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 54 BSB – Einrede der Rechtswidrigkeit – Gleichbehandlung – Haftung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: QN (vertreten durch Rechtsanwalt H. Tagaras)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (vertreten durch M. Chiodi als Bevollmächtigten im Beistand der Rechtsanwältin A. Duron und des Rechtsanwalts D. Waelbroeck)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV begehrt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) vom 22. Dezember 2021, ihn im Neueinstufungsverfahren 2021 nicht neu einzustufen, und zum anderen Ersatz des Schadens, den er aufgrund der nicht erfolgten Neueinstufung erlitten haben will.

Tenor

Die Entscheidung der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) vom 22. Dezember 2021, QN im Rahmen des Neueinstufungsverfahrens 2021 nicht neu einzustufen, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die eu-LISA trägt die Kosten.

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1     ABl. C 380 vom 3.10.2022.