Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 1. Februar 2013 – Ferrari/HABM (PERLE’)
(Rechtssache T‑104/11)
„Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Gemeinschaft – Bildwortmarke PERLE’ – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Fehlen einer durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 10-13, 30)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Marken ohne Unterscheidungskraft – Bildmarke PERLE’ (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c) (vgl. Randnrn. 19, 22-27, 33)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Vorhandensein von Synonymen zur Bezeichnung der gleichen Eigenschaften – Kein Einfluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 31)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Marke ohne Unterscheidungskraft in einem Teil der Union – Erwerb der Unterscheidungskraft in diesem Teil (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 36-38)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Dezember 2010 (Sache R 1249/2010‑2) betreffend die internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Gemeinschaft der Bildwortmarke PERLE’ |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Ferrari F.lli Lunelli SpA trägt die Kosten. |