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Urteil des Gerichts vom 16. September 2013 – Iliad u. a./Kommission

(Rechtssache T-325/10)1

(Staatliche Beihilfen – Ausgleich für Kosten des Gemeinwohldienstes im Rahmen eines Projekts betreffend ein elektronisches Hochleistungskommunikationsnetz im Département des Hauts-de-Seine – Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass keine Beihilfe vorliegt – Keine Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens – Ernsthafte Schwierigkeiten – Urteil Altmark – Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Marktversagen – Überkompensierung)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerinnen: Iliad (Paris, Frankreich), Free infrastructure (Paris) und Free (Paris) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Cabot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und C. Urraca Caviedes)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. de Bergues und J. Gstalter, dann D. Colas und J. Bousin), Polnische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Szpunar und B. Majczyna, dann B. Majczyna) und Département des Hauts-de-Seine (Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-D. Bloch und G. O’Mahony)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 7426 endg. der Kommission vom 30. September 2009 betreffend den Ausgleich für Kosten des Gemeinwohldienstes für die Einrichtung und den Betrieb eines elektronischen Hochleistungskommunikationsnetzes im Département des Hauts-de-Seine (Staatliche Beihilfe Nr. 331/2008 – Frankreich)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Iliad, Free infrastructure und Free tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

Das Département des Hauts-de-Seine, die Französische Republik und die Polnische Republik tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 288 vom 23.10.2010.