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Klage, eingereicht am 6. Juli 2014 – Gas Natural/Kommission

(Rechtssache T-508/14)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Gas Natural SDG, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Seijo Pérez, R. García Gómez de Zamora und M. Troncoso Ferrer)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt

den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;

den angefochtenen Beschluss insoweit für nichtig zu erklären, als darin die Rückforderung der Beihilfen angeordnet wird, und

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage ist gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 17. Juli 2013 über das auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbare Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell (Staatliche Beihilfe SA.21233 C/2011 [ex NN/2011, ex CP 137/2006]) bezeichnet wird, gerichtet.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente ähneln den in den Rechtssachen T-401/14, Duro Felguera/Kommission, T-700/13, Bankia/Kommission und T-500/14, Derivados del Flúor/Kommission angeführten.

Insbesondere wird die Verletzung der Art. 107 und Art. 108 AEUV geltend gemacht, da die Selektivität der mutmaßlichen Beihilfen und deren Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten nicht hätten nachgewiesen werden können, ferner die Verletzung von Art. 107 Abs. 1 AEUV und der Pflicht zur Begründung von Rechtsakten, soweit wirtschaftliche Interessensvereinigungen und deren Investoren als Empfänger der angeblichen Beihilfe eingestuft worden seien, die Verletzung der Art. 107 und Art. 108 AEUV und ein Ermessensmissbrauch, soweit sich der angefochtene Beschluss zur Rechtmäßigkeit von Verträgen zwischen privaten Wirtschaftsteilnehmern äußere, sowie schließlich die Verletzung der Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung und des Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999.