Language of document :

Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2012 - Füller-Tomlinson/Parlament

(Rechtssache T-390/10 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Soziale Sicherheit - Berufskrankheit - Festsetzung des berufsbedingten Invaliditätsgrads - Anwendung der europäischen Tabelle zur Bewertung der Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität - Verfälschung von Tatsachen - Angemessene Frist)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Paulette Füller-Tomlinson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2010, Füller-Tomlinson/Parlament (F-97/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Frau Paulette Füller-Tomlinson trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Europäischen Parlament im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

____________

1 - ABl. C 301 vom 6.11.2010.