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Klage, eingereicht am 2. Februar 2010 - SIMS - Ecole de ski internationale/HABM - SNMSF (esf école du ski français)

(Rechtssache T-41/10)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Syndicat international des moniteurs de ski - Ecole de ski internationale (SIMS - Ecole de ski internationale) (Albertville, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Raison-Rebufat)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Syndicat national des moniteurs du ski français (SNMSF) (Meylan, Frankreich)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung Nr. R 235/2009-1 der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. November 2009 über die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung Nr. 2557 C der Nichtigkeitsabteilung des HABM, mit der sein auf einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. h und g der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 gestützter Antrag auf Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke Nr. 4 624 987 zurückgewiesen wurde, insgesamt aufzuheben und abzuändern;

die Gemeinschaftsmarke Nr. 4 624 987 aus den folgenden beiden Gründen für nichtig zu erklären:

-    Verstoß gegen Art. 6ter Abs. 1 Buchst. a und c der Pariser Verbandsübereinkunft, auf den Art. 7 Buchst. h der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke ausdrücklich verweist;

-    Verstoß gegen Art. 52 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, der auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. g derselben Verordnung verweist;

die Gemeinschaftsmarke Nr. 4 624 987 aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 für verfallen zu erklären.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke "esf école du ski français" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 41 (Gemeinschaftsmarke Nr. 4 624 987).

Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Syndicat national des moniteurs du ski français.

Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren: Kläger.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde des Klägers.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. h und g sowie gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009.

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