Language of document :

Urteil des G8. Juli 2015 – European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission

(Rechtssache T-536/11)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von EDV-Diensten der Software-Entwicklung, Pflege, Beratung und Unterstützung für verschiedene Typen von IT-Anwendungen – Eingruppierung des Angebots eines Bieters in der Kaskade bei verschiedenen Losen und Eingruppierung der Angebote anderer Bieter – Begründungspflicht – Vergabekriterium – Offensichtlicher Beurteilungsfehler − Außervertragliche Haftung)Verfahrenssprache: EnglischPa

von IT-Anwendungen – Eingrup

pierung d

es Angebots eines Bieters in der Kaskade bei verschiedenen Losen und Eingruppierung der Angebote anderer Bieter – Begründungspflicht – Vergabekriterium – Offensichtlicher Beurteilungsfehler − Außervertragliche Haftung)Verfahrenssprache: EnglischParteien

n Union vom 22. Juli 2011, die auf die Ausschreibung AO 10340 betreffend die Erbringung von EDV-Diensten der Software-Entwicklung, Pflege, Beratung und U

nterstützun

g für verschiedene Typen von IT‑Anwendungen (ABl. 2011/S 66-106099) abgegebenen Angebote der Klägerinnen in den dritten Rang der Kaskade für Los Nr. 1, in den dritten Rang der Kaskade für Los Nr. 4 und in den zweiten Rang der Kaskade für Los Nr. 3 einzugruppieren, sowie der Entscheidungen, mit denen die streitigen Aufträge an andere Bieter vergeben wurden, soweit sie deren Eingruppierung betreffen; sowie auf SchadensersatzTenorDie Klage wird abgewiesen.Die European Dynamics Luxembourg SA, die European Dynamics Belgium SA und die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE tragen die Kosten.

____________

1     ABl. C 355 vom 3.12.2011.