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Klage, eingereicht am 16. September 2010 - Trenzas y Cables de Acero/Kommission

(Rechtssache T-428/10)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Trenzas y Cables de Acero PSC, SL (Santander, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. González Díaz und A. Tresandí Blanco)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in der Sache COMP/38.344 - Vorspannstahl gemäß Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die gegen sie mit diesem Beschluss verhängte Geldbuße gemäß Art. 261 AEUV aufzuheben oder herabzusetzen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Im vorliegenden Verfahren wird derselbe Beschluss angefochten wie in der Rechtssache T-426/10, Moreda Riviere Trefilerías/Kommission.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind den in dieser Rechtssache geltend gemachten ähnlich.

Die Kommission habe Art. 101 AEUV in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerhaft angewandt, was die Zuweisung von Verantwortlichkeit für den angeblichen Verstoß gegen diesen Artikel an TYCSA PSC anbelange, soweit die Kommission der TYCSA PSC Verantwortlichkeit für das im Beschluss dargelegte Verhalten als angebliches Mitglied einer wirtschaftlichen Einheit zuweise, die mehrere Rechtsträger (GSW, TQ, MRT und TYCSA PSC selbst) von 30. November 1992 bis 19. September 2002 gebildet hätten.

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