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Beschluss des Gerichts vom 10. November 2014 – Tschechische Republik/Kommission

(Rechtssache T-27/14)1

(Nichtigkeitsklage – Erdgasbinnenmarkt – Art. 22 der Richtlinie 2003/55/EG – Schreiben der Kommission, mit dem eine Regulierungsbehörde aufgefordert wird, ihre Entscheidung über die Genehmigung einer Ausnahme aufzuheben – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Parteien

Klägerin: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek, J. Vláčil und T. Müller)Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächti

er die Genehmigung einer Ausnahme aufzuheben – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigke

it)Verfahr

enssprache: TschechischParteienKlägerin: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek, J. Vláčil und T. Müller)Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und P. Němečková)GegenstandKlage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben C(2013) 7221 final der Kommission vom