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Klage, eingereicht am 4. März 2022 – Europäische Kommission/Königreich Dänemark

(Rechtssache C-167/22)

Verfahrenssprache: Dänisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch L. Grønfeldt und P. Messina)

Beklagter: Königreich Dänemark

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Dänemark dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Bestimmungen über den freien Verkehr von Transportdienstleistungen in den Art. 1, 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Rates und des Europäischen Parlaments1 verstoßen hat, dass es die Parkdauer bei staatseigenen Rastplätzen entlang des Autobahnnetzes in Dänemark auf höchstens 25 Stunden begrenzt hat;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission macht geltend, dass die 25-Stunden-Regel zwar keine unmittelbare Diskriminierung begründe, aber dennoch den freien Dienstleistungsverkehr behindere, da sie sich auf die dänischen und die ausländischen Spediteure unterschiedlich auswirke. Für Fahrer ausländischer Spediteure dürfte es schwieriger sein, ihre Lenk- und Ruhezeitpflichten nach dem Unionsrecht, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 561/20061 , zu erfüllen als für Fahrer dänischer Spediteure, die Betriebsstätten in Dänemark hätten, zu denen die Fahrer zurückkehren könnten, um dort zu parken und ihre Ruhezeiten einzuhalten.

Die Regel könne nicht mit den von Dänemark angeführten Zielen – nämlich sicherzustellen, dass mehr Kapazitäten zur Verfügung stünden, damit die Fahrer ihre Pausen und kürzere Ruhezeiten dort verbringen könnten, das rechtswidrige und verkehrsgefährdende Parken auf Autobahnrastplätzen zu beenden, geordnete Verhältnisse auf den Rastplätzen herzustellen und die negativen Auswirkungen des Langzeitparkens zu bekämpfen sowie sichere Umwelt- und Arbeitsbedingungen für die Fahrer zu gewährleisten – gerechtfertigt werden, da sie nicht geeignet sei, diese Ziele zu erreichen, und im Übrigen über das hierzu Erforderliche hinausgehe.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (ABl. 2009, L 300, S. 72).

1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. 2006, L 102, S. 1).