Klage, eingereicht am 1. Juli 2011 - Restoin/HABM (EQUIPMENT)
(Rechtssache T-356/11)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Christian Restoin (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Alcaraz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 14. April 2011 in der Sache R 1430/2010-4 aufzuheben,
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "EQUIPMENT" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 18, 25 und 35 - Anmeldung Nr. 8 722 076.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da das angemeldete Zeichen im Hinblick auf die Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und die angemeldeten Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig sei, sowie Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009, da die Begründung der Beschwerdekammer (i) mangels hinreichender Homogenität der betroffenen Waren nicht pauschal sein dürfe und (ii) nicht kohärent sei.
____________