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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 2008 - Bank Melli Iran/Rat

(Rechtssache T-390/08 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung [EG] Nr. 423/2007 - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran - Beschluss des Rates - Maßnahme zum Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit - Kein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragstellerin: Bank Melli Iran (Teheran, Iran) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Defalque)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bishop, E. Finnegan und R. Liudvinaviciute-Cordeiro)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Nr. 4 der Tabelle B im Anhang des Beschlusses 2008/475/EG des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 163, S. 29), soweit die Bank Melli Iran in die Liste der juristischen Personen, Institutionen und Einrichtungen aufgenommen wurde, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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