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Urteil des Gerichts vom 18. September 2015 – IOC-UK/Rat

(Rechtssache T-428/13)1

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Einfrieren von Geldern – Anspruch auf rechtliches Gehör – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit – Eigentumsrecht – Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Iranian Oil Company UK Ltd (IOC-UK) (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: J. Grayston, Solicitor, Rechtsanwälte P. Gjørtler, G. Pandey, D. Rovetta, M. Gambardella, D. Sellers und N. Pilkington)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: V. Piessevaux und M. Bishop)

Streithelfer zur Stützung der Anträge des Beklagten: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Behzadi-Spencer und V. Kaye, dann V. Kaye, jeweils im Beistand von M. Gray, Barrister)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung zum einen des Beschlusses 2013/270/GASP des Rates vom 6. Juni 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 156, S. 10) und zum anderen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 522/2013 des Rates vom 6. Juni 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 156, S. 3).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Iranian Oil Company UK Ltd (IOC-UK) trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 313 vom 26.10.2013.