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Klage, eingereicht am 10. August 2012 - MOL/HABM - Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA (MOL Blue Card)

(Rechtssache T-367/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: MOL Magyar Olaj- és Gázipari Nyrt. (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Szamosi)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA (Bilbao, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 30. Mai 2012 in der Sache R 2532/2011-2 abzuändern und die Eintragung der streitigen Markenanmeldung als Gemeinschaftsmarke für alle betreffenden Waren und Dienstleistungen zu verfügen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "MOL Blue Card" für, neben anderen Waren und Dienstleistungen, Dienstleistungen der Klassen 35 und 36

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 8549172 der Wortmarke "BLUE" für u. a. Dienstleistungen der Klasse 35; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2065621 der Wortmarke "BLUE BBVA" für u. a. Dienstleistungen der Klassen 35 und 36; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2277291 der Wortmarke "TARJETA BLUE BBVA" für u. a. Dienstleistungen der Klasse 36

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs insgesamt

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Eintragung für sämtliche Dienstleistungen der Klassen 35 und 36 versagt

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates

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