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Klage, eingereicht am 5. Mai 2010 - Condé/Rat

(Rechtssache T-210/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mamoudou Condé (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-C. Tchikaya)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea1 für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger begehrt die Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea, soweit er in der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach Art. 6 dieser Verordnung eingefroren werden, genannt wird.

Er macht insoweit drei Klagegründe geltend:

eine Verletzung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, da er nicht über die ihm zur Verfügung stehenden Klagemöglichkeiten aufgeklärt worden sei;

eine Verletzung der Verteidigungsrechte, da ihm die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht mitgeteilt worden seien;

eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und seines Eigentumsrechts.

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1 - ABl. L 346, S. 26.