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Klage, eingereicht am 4. Juli 2013 – Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks/Kommission

(Rechtssache T-354/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Jung, M. Teworte-Vey, A. Renvert und J. T. Saatkamp)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Beklagten vom 8. April 2013 in Sachen „Kołocz śląski/Kołacz śląski“ - Schlesischer Streuselkuchen (Ref. Ares [2013] 619104 – 10. April 2013) für nichtig zu erklären.Klagegründe und wesentliche ArgumenteZur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.Erster Klagegrund: Falsche Rechtsgrundlage

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mp)Beklagte: Europäische Kommission

AnträgeDer Kläger beantragt,die Entscheidung der Beklagten vom 8

. April 2013 in Sachen „Kołocz śląski/Kołac

z śląski“ - Schlesischer Streuselkuchen (Ref. Ares [2013] 619104 – 10. April 2013) für nichtig zu erklären.Klagegründe und wesentliche ArgumenteZur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.Erster Klagegrund: Falsche RechtsgrundlageDer Kläger macht geltend, dass die Beklagte ihrer Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Löschung der

006 vorliegen würden und dass eine abweichende Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift die Bäckereibetriebe in der Bundesrepublik Deutschland in ihren Grundrechten verletzten würde.Zweiter Klagegrund: Verletzung der Verordnung Nr. 1151/2012Der Kläger macht geltend, dass der Antrag selbst dann zulässig und begründet wäre, wenn man ihn aufgrund der Verordnung Nr. 1151/2012 beurteilen würde.

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1 Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343, S. 1). Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnun

gen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 93, S. 12)