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Rechtsmittel, eingelegt am 4. Juli 2013 von Giorgio Lebedef gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 24. April 2013 in der Rechtssache F-56/11, Lebedef/Kommission

(Rechtssache T-356/13 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 24. April 2013 in der Rechtssache F-56/11, Lebedef/Kommission, betreffend die Klage auf Aufhebung der Disziplinarentscheidung vom 6. Juli 2010, mit der gegen ihn die Strafe der Einstufung in eine um zwei Stufen niedrigere Besoldungsgruppe derselben Funktionsgruppe verhängt wurde, aufzuheben;

seinen erstinstanzlich gestellten Anträgen stattzugeben;

hilfsweise, die Sache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen;

über die Kosten zu entscheiden und sie der Europäischen Kommission aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer mehrere Rechtsmittelgründe geltend, die sich auf die Randnrn. 35, 36, 44, 45, 56, 57, 69, 70, 71, 77, 78, 86, 95 und 96 des angefochtenen Urteils beziehen und auf eine Verletzung der Verteidigungsrechte und einen Verstoß gegen das Willkürverbot gestützt werden, da das Gericht für den öffentlichen Dienst die Tatsachen verfälscht und fehlerhaft ausgelegt habe sowie die Klageschrift und die angefochtene Entscheidung falsch verstanden und ausgelegt habe.