Language of document :

Urteil des Gerichts vom 23. April 2015 – BX/Kommission

(Rechtssache T-352/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Einstellung – Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens – Allgemeines Auswahlverfahren Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration [AD 5] mit bulgarischer und rumänischer Staatsbürgerschaft im Fachgebiet RechtEntscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmenBeweislast – Vergleichende BewertungGleichbehandlungBeständigkeit der Zusammensetzung des PrüfungsausschussesArt. 3 Abs. 5 des Anhangs III des StatutsVerfälschung von Tatsachen oder BeweisenSchadensersatzklageKostenentscheidung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: BX (Washington) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Rata)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 24. April 2013, BX/Kommission (F-88/11, SlgÖD, EU:F:2013:51), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr BX trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

____________

____________

1     ABl. C 225 vom 31.8.2013.