Klage, eingereicht am 4. April 2024 – Curaden/EUIPO – Alfa Vita (Zahnbürste)
(Rechtssache T-181/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Curaden AG (Kriens, Schweiz) (vertreten durch Rechtsanwalt B. Hanika)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Alfa Vita s. r. o. (Prag, Tschechische Republik)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Klägerin.
Streitiges Muster oder Modell: Internationale Registrierung Nr. DM/084 061-0001 (Zahnbürste) mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Februar 2024 in der Sache R 636/2023-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung und die Entscheidung Nr. ICD 117034 der Nichtigkeitsabteilung vom 20. Januar 2023 aufzuheben;
festzustellen, dass das in Rede stehende Muster oder Modell nicht für nichtig erklärt wird;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen die Art. 4, 5 und 6 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.
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