Amtsblattmitteilung
Klage der Micronas GmbH gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 31. Januar 2005
(Rechtssache T-45/05)
Verfahrenssprache: Deutsch
Micronas GmbH, Freiburg i. Br. (Deutschland), hat am 31. Januar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt fü r den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.
Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt G. Herr.
Die Klägerin beantragt,
- die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 12. November 2004 - R 366/2004-2 - 3D-Panorama insoweit für nichtig zu erklären, als die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke "3D-Panorama" für die Waren "elektronische Schaltungen, integrierte Schaltungen, insbesondere Halbleiter-Chips" der Klasse 9 zurückgewiesen wird;
- dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin
Angemeldete Gemeinschaftsmarke: Die Wortmarke "3D-Panorama" für Waren der Klasse 9 (Geräte der Unterhaltungselektronik, insbesondere TV-Geräte, Videorekorder, Rundfunkempfänger, elektronische Schaltungen, integrierte Schaltungen, insbesondere Halbleiter-Chips; Software) - Anmeldung Nr. 2871218.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung für alle angemeldeten Waren.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin.
Klagegründe: Mit der angefochtenen Entscheidung seien Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) der Verordnung (EG) Nr. 40/94 verletzt, weil die Wortkombination 3D-Panorama für die Waren "elektronische Schaltungen, integrierte Schaltungen, insbesondere Halbleiter-Chips" weder ausschließlich beschreibend sei, noch fehle es ihr an Unterscheidungskraft.
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