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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Micronas GmbH gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 31. Januar 2005

    (Rechtssache T-45/05)

    Verfahrenssprache: Deutsch

Micronas GmbH, Freiburg i. Br. (Deutschland), hat am 31. Januar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt fü r den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt G. Herr.

Die Klägerin beantragt,

-    die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 12. November 2004 - R 366/2004-2 - 3D-Panorama insoweit für nichtig zu erklären, als die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke "3D-Panorama" für die Waren "elektronische Schaltungen, integrierte Schaltungen, insbesondere Halbleiter-Chips" der Klasse 9 zurückgewiesen wird;

-    dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:        Die Klägerin

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:        Die Wortmarke "3D-Panorama" für Waren der Klasse 9 (Geräte der Unterhaltungselektronik, insbesondere TV-Geräte, Videorekorder, Rundfunkempfänger, elektronische Schaltungen, integrierte Schaltungen, insbesondere Halbleiter-Chips; Software) - Anmeldung Nr. 2871218.

Entscheidung des Prüfers:            Zurückweisung der Anmeldung für alle angemeldeten Waren.

Entscheidung der Beschwerdekammer:    Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin.

Klagegründe:                    Mit der angefochtenen Entscheidung seien Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) der Verordnung (EG) Nr. 40/94 verletzt, weil die Wortkombination 3D-Panorama für die Waren "elektronische Schaltungen, integrierte Schaltungen, insbesondere Halbleiter-Chips" weder ausschließlich beschreibend sei, noch fehle es ihr an Unterscheidungskraft.

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