Language of document :

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 27. Februar 2007 - SP Entertainment Development / Kommission

(Rechtssache T-44/05)1

(Staatliche Beihilfen - Anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: SP Entertainment Development GmbH (Norderfriedrichskoog, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Demleitner)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: V. Kreuschitz)

Gegenstand

wegen Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Rückforderung der der Space Park Development GmbH & Co. KG von den deutschen Behörden gewährten staatlichen Beihilfe enthalten sein soll

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die gesamten Kosten.

____________

1 - ABl. C 115 vom 14.5.2005.