Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 27. Februar 2007 - SP Entertainment Development / Kommission
(Staatliche Beihilfen - Anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: SP Entertainment Development GmbH (Norderfriedrichskoog, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Demleitner)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: V. Kreuschitz)
Gegenstand
wegen Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Rückforderung der der Space Park Development GmbH & Co. KG von den deutschen Behörden gewährten staatlichen Beihilfe enthalten sein soll
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 115 vom 14.5.2005.