Klage, eingereicht am 11. Januar 2013 - Łaszkiewicz/HABM - CABLES Y ESLINGAS (PROTEKT)
(Rechtssache T-18/13)
Sprache der Klageschrift: Polnisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Grzegorz Łaszkiewicz (Łódź, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin [radca prawny] J. Gwiazdowska)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: CABLES Y ESLINGAS, S.A. (Cerdanyola del Valles, Barcelona, Spanien)
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 24. Oktober 2012 in der Sache R 701/2011-4 in vollem Umfang aufzuheben;
ein endgültiges Urteil zu erlassen - sofern es der Stand des Verfahrens zulässt - und damit die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8478331 zur Eintragung zuzulassen;
hilfsweise - sofern es der Stand des Verfahrens zulässt -, die Sache zur erneuten Entscheidung entsprechend den vom Gerichtshof aufgestellten bindenden Kriterien zurückzuverweisen;
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten aufzuerlegen, darunter auch die vom Kläger im Verfahren vor der Beschwerdekammer und der Widerspruchsabteilung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt getragenen Kosten;
die in der Klageschrift angeführten Beweise zu erheben;
das Verfahren in schriftlicher Form und mit Polnisch als Verfahrenssprache durchzuführen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil "protekt" für Waren der Klassen 6, 7, 9, 22 und 25 - Anmeldung Nr. 008478331.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: CABLES Y ESLINGAS, S.A.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Spanien eingetragene Wortmarken PROTEK für Waren der Klassen 6 und 9.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;
Verstoß gegen den Legalitätsgrundsatz, u. a. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Buchst. a bis d der Richtlinie 2008/95;
Verstoß gegen die Art. 75 und 76 der Verordnung Nr. 207/2009 sowie die Regeln 50 und 52 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission.
____________