Language of document : ECLI:EU:T:2015:520





Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. Juni 2015 –
Frank Bold/Kommission

(Rechtssache T‑19/13)

„Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – Treibhausgasemissionszertifikate – Beschluss, der Tschechischen Republik die Option einer übergangsweise erfolgenden kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung der Stromerzeugung zu bewilligen – Antrag auf interne Überprüfung des Beschlusses – Keine Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls – Beschluss der Kommission, den Antrag auf Überprüfung für unzulässig zu erklären – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“

1.                     Handlungen der Organe – Beschluss der Kommission, einem Mitgliedstaat die Option einer übergangsweise erfolgenden kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung der Stromerzeugung zu bewilligen – Handlung mit allgemeiner Geltung – Kein Verwaltungsakt, dessen interne Überprüfung nach der Verordnung Nr. 1367/2006 beantragt werden kann (Verordnung Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 2 Abs. 1 Buchst. g und 10 Abs. 1; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 und 10c) (vgl. Rn. 33‑45)

2.                     Völkerrechtliche Verträge – Verträge der Union – Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Århus) – Wirkungen – Vorrang vor Sekundärrechtsakten der Union – Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Sekundärrechtsakts der Union anhand der Bestimmungen des Übereinkommens – Voraussetzungen – Bestimmungen, die nicht inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind – Ausschluss (Art. 216 Abs. 2 AEUV; Übereinkommen von Århus, Art. 9 Abs. 3; Verordnung Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10 Abs. 1) (vgl. Rn. 52‑54)

3.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – Nationaler Zuteilungsplan für Treibhausgasemissionszertifikate (NZP) – Ermessen der Kommission – Annahme eines Leitfadens für die Umsetzung der Richtlinie – Bedeutung – Selbstbeschränkung des Ermessens der Kommission – Recht der Mitgliedstaaten, an die der Leitfaden gerichtet ist, diesen der Kommission entgegenzuhalten (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Rn. 62, 63)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses K(2012) 8382 endgültig der Kommission vom 12. November 2012, mit dem der Antrag auf interne Überprüfung des Beschlusses K(2012) 4576 endgültig der Kommission vom 6. Juli 2012, der Tschechischen Republik die Option einer übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung der Stromerzeugung zu bewilligen, als unzulässig zurückgewiesen wurde, und auf Nichtigerklärung des letztgenannten Beschlusses

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Frank Bold Society trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Die Tschechische Republik trägt ihre eigenen Kosten.